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  Die Vereinsziele
   
 

Die IGB hat sich gem. § 4 ihrer Satzung zum Ziel gesetzt:

  • Förderung des Eigentumsgedankens im Haus- und Grundbesitz
  • Abgabengerechtigkeit auf kommunaler Ebene
  • Entlastung des Grundstücks- und Wohnungseigentums von seiner bisherigen Funktion eines nahezu alleinigen Bezugspunktes für kommunale Abgaben
  • Angemessenheit gemeindlicher Investitionen und Einrichtungen nach den Gesichtspunkten des
    Umweltschutzes, der Größe und der Wirtschaftlichkeit.

Die IGB ist parteipolitisch ungebunden. Diese Freiheit und Unabhängigkeit ist unser Garant, nur die Bürgerinteressen zu vertreten.

Die IGB setzt sich für die verfassungsmäßig garantierten Bürgerrechte, mehr Subsidiarität und mehr Bürgereigenverantwortung und gegen ein Übermaß an Verwaltung und Bürokratie ein.

IGB steht auch für:

I = Interessen vertreten
    G = Gesetze verdeutlichen
  B = Bürgerrechte wahren

 

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