Die
IGB hat sich gem. § 4 ihrer Satzung zum Ziel gesetzt:
- Förderung
des Eigentumsgedankens im Haus- und
Grundbesitz
-
Abgabengerechtigkeit auf kommunaler Ebene
-
Entlastung des Grundstücks- und Wohnungseigentums von seiner
bisherigen Funktion eines nahezu alleinigen Bezugspunktes für
kommunale Abgaben
-
Angemessenheit gemeindlicher Investitionen und Einrichtungen nach
den Gesichtspunkten des
Umweltschutzes, der Größe und der Wirtschaftlichkeit.
Die
IGB ist parteipolitisch ungebunden. Diese Freiheit und Unabhängigkeit
ist unser Garant, nur die Bürgerinteressen zu vertreten.
Die
IGB setzt sich für die verfassungsmäßig garantierten
Bürgerrechte, mehr Subsidiarität und mehr Bürgereigenverantwortung
und gegen ein Übermaß an Verwaltung und Bürokratie
ein.
IGB
steht auch für:
I
= Interessen vertreten
G = Gesetze verdeutlichen
B = Bürgerrechte wahren
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