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Die
IGB fördert ihre Mitglieder und Mitgliederorganisationen durch:
- Information
und Beratung,
- Beiträge
zur öffentlichen Diskussion,
-
Einholung von Fach- und Rechtsgutachten.
Wir verfügen über technisch und rechtlich qualifizierte
Fachleute in allen hier relevanten Bereichen. Deren Wissen, Kenntnisse
und Erfahrungen stehen unseren Mitgliedern zur Verfügung.
Eine fernmündliche Anfrage zu einschlägigen Rechtsproblemen
ist in der Regel kostenfrei. Eine schriftliche Begutachtung durch
einen unserer erfahrenen Anwälte erhält das Mitglied gegen
eine Pauschalgebühr.
Kurzfristig steht ein Zugriff auf den gesammelten rechtlichen und
technischen Sachverstand und unsere Erfahrungen aus Jahrzehnten
zur Verfügung. Jedes Mitglied soll innerhalb der Rechtsbehelfsfrist,
die in der Regel nur 1 Monat beträgt, seine richtige Entscheidung
treffen können.
Mit unserer vierteljährlichen Mitglieder-Zeitschrift informieren
wir regelmäßig:
- die
Mitglieder,
-
die politischen Entscheidungsträger auf EU-, Bundes- und
Landesebene
-
die Medien (Presse, Rundfunk und Fernsehen),
-
die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungs-, Oberverwaltungs-
und Bundesverwaltungsgericht).
Unser Mitgliedsbeitrag für Einzelmitgliedschaft: 38,- € /
Jahr
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